Selbstverpflichtung
Das Unternehmen und die Berater unterliegen bestimmten Selbstverpflichtungen, deren Einhaltung regelmässig und umfangreich kontrolliert wird:
- Honorarteilung
Innerhalb der ACRE GmbH & Co. KG besteht für Gemeinschaftsaufträge eine generelle Absprache der Honorar- oder Gewinnteilung. Wenn Berater über mögliche oder machbare Geschäfte und Aufträge sprechen, können daraus Gemeinschaftsaufträge entstehen. Indem der eine Berater einen potentiellen Mandanten und der andere Berater der passende Berater ist oder einen solchen vermittelt. Oder indem eine Beratungsleistung aus Kompetenzmangel an den anderen Berater abgegeben wird. Oder weil die Beratung zeitlich oder regional nicht passt. Es gibt diverse Gründe. In all diesen Fällen gilt: Der aktive Berater erhält 80%, der inaktive Berater 20% des Honorar- oder Gewinnumsatzes. Analog gilt dies für die Gesellschaft selber.
- Soziales Engagement
Die ACRE GmbH & Co. KG selber und alle Berater verpflichten sich, 10% der Honorare der durch die Kooperation mit und innerhalb der ACRE GmbH & Co. KG entstandenen Zusatzaufträge für soziale, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu spenden. Die Auswahl der entsprechenden Projekte bleibt dem einzelnen Berater überlassen und die ACRE GmbH & Co. KG hat hierbei zwar ein Vorschlags- aber kein Bestimmungsrecht. Selbstverständlich wird diese Selbstverpflichtung und die Umsetzung der Verpflichtung als Werbemassnahme für Imagetransfer genutzt. - Qualitätskontrolle
Alle Berater erklären sich damit einverstanden, dass deren Arbeit durch die ACRE GmbH & Co. KG mit geeigneten Massnahmen nachvollzogen und kontrolliert wird, so dass ein definierter Qualitätsanspruch nachhaltig befriedigt wird. - Ethische Grundgedanken
Zu den ethischen Grundgedanken aller Berater und der ACRE GmbH & Co. KG gehören die Respektierung und Realisierung so genannter Alter Werte im Hinblick auf Moral, Loyalität und Gemeinsinn. Schon dadurch wird die Art der Akquise und die Art der Dienstleistung entscheidend geprägt, was durchaus zu einem Unterscheidungsmerkmal zu vielen anderen Dienstleistern geworden ist. Beratungen und Beteiligungen in Zusammenhang mit Projekten oder Firmen oder Personen, die ethisch nicht vertretbare oder ethisch fragwürdige Unternehmungen betreiben, werden generell abgelehnt. Grundsätzlich abgelehnt werden Beratungen und Beteiligungen im Bereich der Tierverwertung und bei Geschäften mit Standorten in oder Zulieferungen aus diktatorisch geführten Staaten. Die Zusammenarbeit mit Sekten oder sektenähnlichen Organisationen ist generell und in allen Formen ausgeschlossen.


